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Neue Urteile zur Störerhaftung – Die Novelle des Telemediengesetzes in der aktuellen Rechtspraxis

Freies Internet für Ihre Gäste:
Über den Gastzugang des Routers oder
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Mit der Novelle des Telemediengesetzes von Mitte 2017 sollten Inhaber von Urheberrechten von Hotspot-Anbietern eigentlich weder Schadensersatz noch Abmahngebühren verlangen können. Nichtsdestotrotz wurden seitdem mehrere Freifunker verklagt und verurteilt.
Hier ein aktuelles Beispiel: Die fast 70-jährige Mutter eines Freifunkers wurde als Anschlussinhaberin wegen eines Download-Angebotes vom Amtsgericht Köln zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 2000 Euro verurteilt. Die Dame hat selbst nie den Internetzugang verwendet, dieser wurde jedoch von Freunden, Familie und Besuchern über den angeschlossenen Freifunk-Router genutzt.

Mit dem von uns genutzten HOTSPLOTS-Dienst können sich Anbieter öffentlicher WLAN-Hotspots zu jeder Zeit darauf verlassen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden und kein Standortinhaber für Daten seiner Nutzern belangt wird, da diese dank VPN-Routing über die Server von HOTSPLOTS geroutet werden.
Mit einem HOTSPLOTS-Zugang gewährleisten Sie Ihren Kunden Rechtssicherheit.

Hier finden Sie weitere Beiträge zum Thema:
Heise-Artikel vom 13.6.2020 zum „Raubkopier-Oma“-Urteil
Artikel von netzpolitik.org vom 23.6.2020 zur Rechtssicherheit beim WLAN-Betrieb

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